Qualitätssicherung: GKV-Spitzenverband gegen Abbau von Vorgaben

Meldung · Quelle: GKV-Spitzenverband, 21.09.2026

Der GKV-Spitzenverband hat sich am 21. September 2026 in Berlin zur Qualitätssicherung in der Krankenhausversorgung geäußert. Nach eigener Darstellung setzt sich die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren dafür ein, Behandlungsergebnisse transparent zu machen und daraus Folgen für Qualitätsverbesserung, Planung und Steuerung abzuleiten. Ergebnisqualität dürfe aber kein Grund sein, verbindliche Vorgaben für das Personal und seine Erfahrung, die technische Ausstattung und sichere Abläufe zurückzunehmen. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sollen aus Sicht des Verbandes zusammenwirken.

Als Beispiel führt die Mitteilung den Hüftgelenkersatz an. Ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren ergab im vergangenen Jahr bei etwa fünf Prozent der Krankenhäuser, die Hüftgelenke erstmals einsetzen oder wechseln, relevante Defizite für die Patientensicherheit. In diesen Häusern traten vermehrt Komplikationen und Todesfälle auf. Sie sollen die Ursachen klären und die Mängel beheben. Der Verband leitet daraus ab, dass eine nachträgliche Messung von Ergebnissen allein nicht ausreicht und Anforderungen bereits vor der Behandlung gelten müssen. Bei kleinen Fallzahlen sei eine belastbare statistische Bewertung der Ergebnisse zudem oft nicht möglich.

Über die Krankenhausplanung entscheiden die Länder. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen ihnen helfen, je Leistungsbereich geeignete Häuser auszuwählen. Die Krankenhausreform baut auf Leistungsgruppen auf und bezieht Qualitätskriterien stärker ein. Zusammen mit Vorgaben zu Personal, Ausstattung und Mindestmengen sollen Ergebnisdaten nach Auffassung des Verbandes die Spezialisierung fördern.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagt dazu: „Wer die gesetzliche Qualitätssicherung schwächt, schwächt auch die Qualität der Patientenversorgung.“ Die Position betrifft Qualitätsmanagement und Medizincontrolling in Kliniken, die Strukturvorgaben erfüllen und zugleich Daten für die Qualitätssicherungsverfahren liefern.

Originalmitteilung: GKV-Spitzenverband, 21.09.2026

Stand: 21.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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