Bewertungsrelation (Relativgewicht)

Auch: Relativgewicht, Kostengewicht, effektive Bewertungsrelation, Cost Weight

Bundeseinheitliche Kennzahl, die den durchschnittlichen Aufwand einer DRG im Verhältnis zu einer Bezugsleistung ausdrückt. Multipliziert mit dem Landesbasisfallwert ergibt sie den Preis der Fallpauschale; festgelegt wird sie jährlich im Fallpauschalen-Katalog.

Die Bewertungsrelation, auch Relativgewicht genannt, drückt aus, wie aufwendig die Behandlung in einer bestimmten DRG im Verhältnis zu einer Bezugsleistung ist. Eine DRG mit dem Wert 2 ist danach im Durchschnitt doppelt so ressourcenintensiv wie eine mit dem Wert 1. Erst zusammen mit dem Landesbasisfallwert wird daraus ein Preis.

Rechtsgrundlage und Kalkulation

Nach § 17b Abs. 1 KHG sind Fallgruppen und ihre Bewertungsrelationen bundeseinheitlich festzulegen; die Bewertungsrelationen sind als Relativgewichte auf eine Bezugsleistung zu definieren. Für Leistungen mit starken Fallzahlsteigerungen sollen sie gezielt abgesenkt oder abgestuft werden, und seit der Weiterentwicklung für 2021 sind überhöhte Sachkostenanteile jährlich zu korrigieren, ausschließlich innerhalb der Fallpauschalen. Grundlage sind nach Abs. 3 die Fallkosten einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern, die ihre Daten an das InEK liefern. Den Katalog vereinbaren GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG jährlich, zusammen mit den Regeln zu Grenzverweildauer und Verlegung.

Das aG-DRG-System 2026 umfasst laut Abschlussbericht des InEK vom 18. Dezember 2025 insgesamt 1.291 DRGs, davon 1.234 im Fallpauschalen-Katalog; 42 DRGs sind nach Anlage 3a nicht bewertet und krankenhausindividuell zu vereinbaren. Neu ist 2026 laut GKV-Spitzenverband ein zerlegter Katalog, der Vorhaltebewertungsrelationen getrennt von den übrigen DRG-Bewertungsrelationen ausweist. Für 2028 sind außerdem erstmals Kurzzeitfallpauschalen für Behandlungen von bis zu drei Kalendertagen mit höchstens zwei Übernachtungen gesondert zu kalkulieren (§ 17b Abs. 2a KHG).

Varianten im Überblick

GrößeInhalt
Bewertungsrelation laut KatalogRelativgewicht je DRG, getrennt für Haupt- und Belegabteilungen
effektive BewertungsrelationKatalogwert nach Zu- und Abschlägen für Grenzverweildauer und Verlegung; Basis der Abrechnung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 KHEntgG)
tagesbezogene BewertungsrelationZuschlag je Tag oberhalb der oberen, Abschlag je Tag unterhalb der unteren Grenzverweildauer
Pflegeerlös-BewertungsrelationWert je Belegungstag zur Abzahlung des Pflegebudgets (§ 17b Abs. 4 KHG)
Vorhaltebewertungsrelationausgegliederter Vorhalteanteil nach § 17b Abs. 4b KHG, 2026 und 2027 noch in der Fallpauschale abgerechnet

Bedeutung für Controlling und Leistungsplanung

Im Krankenhauscontrolling dient die Bewertungsrelation als Maß für Leistungsmenge und Fallschwere. Die Summe der effektiven Bewertungsrelationen eines Jahres ergibt den Casemix, geteilt durch die Fallzahl den Case Mix Index. In der Budgetverhandlung wird nach § 11 Abs. 1 KHEntgG ausdrücklich die Summe der Bewertungsrelationen vereinbart, das Erlösbudget entsteht durch Bewertung mit dem Landesbasisfallwert.

Weil der Katalog jährlich neu kalkuliert wird, kann derselbe Behandlungsfall im Folgejahr ein anderes Relativgewicht erhalten. In Leistungsplanung und Erlösprognose werden solche Katalogeffekte deshalb getrennt von echten Mengen- und Strukturveränderungen betrachtet. Auch Kodierung und Dokumentation wirken unmittelbar, da Nebendiagnosen und Prozeduren die Eingruppierung und damit das Gewicht bestimmen. Wie die Werte entstehen, beschreibt die InEK-Kalkulation; die Verweildauergrenzen behandelt der Eintrag zur Grenzverweildauer.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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