gematik

Auch: Gesellschaft für Telematik, gematik GmbH

Gesellschaft für Telematik nach §§ 306, 310 und 311 SGB V, die im Auftrag von Bund und Selbstverwaltung die Telematikinfrastruktur spezifiziert, Komponenten und Dienste zulässt und für Leistungserbringer und Krankenkassen verbindliche Festlegungen trifft; der Bund hält 51 Prozent.

gematik ist der Kurzname der Gesellschaft für Telematik, über die Bund und Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, die Telematikinfrastruktur aufzubauen und zu betreiben. Sie legt Spezifikationen und Sicherheitsanforderungen fest, lässt Komponenten und Dienste zu und begleitet die Einführung von Anwendungen wie elektronischer Patientenakte, E-Rezept oder eAU. Selbst behandelt sie keine Patientinnen und Patienten und rechnet keine Leistungen ab.

Rechtliche Stellung und Eigentümer

Nach § 306 Abs. 1 SGB V schaffen der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, und sieben Spitzenorganisationen die Telematikinfrastruktur und nehmen diese Aufgabe durch die Gesellschaft für Telematik wahr. Die Anteile regelt § 310 SGB V; entschieden wird mit einfacher Mehrheit der Geschäftsanteile, soweit das Gesetz keine anderen Mehrheiten verlangt. Der Bund kann solche Beschlüsse damit allein tragen.

GesellschafterAnteil (Stand Oktober 2026)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMG51 Prozent
GKV-Spitzenverband24,5 Prozent
KBV, KZBV, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, DKG und Spitzenorganisation der Apothekengemeinsam 24,5 Prozent

Die Aufgaben listet § 311 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom Oktober 2026 in 17 Nummern auf. Dazu gehören funktionale und technische Vorgaben samt Sicherheitskonzept, die Zulassung von Komponenten und Diensten, der Verzeichnisdienst, ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität, die Koordinierung der Kartenausgabe sowie die Weiterentwicklung der ePA. Zulassungen und Anweisungen zur Gefahrenabwehr nimmt die gematik als hoheitliche Aufgaben wahr (Abs. 1a). Fragen der Datensicherheit stimmt sie mit dem BSI ab, Fragen des Datenschutzes mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Abs. 2).

Was gematik-Entscheidungen für Einrichtungen bedeuten

Für Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und Kassen sind die Beschlüsse der gematik zu Regeln, Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur nach § 315 SGB V verbindlich. Praktisch steuern sie damit IT-Beschaffung und Projektplanung: Eingesetzt werden dürfen nur zugelassene Komponenten, und Spezifikationswechsel lösen Updates, Kartentausch und Schulungsbedarf aus. Wer in der Klinik-IT oder im Praxismanagement Budgets plant, orientiert sich deshalb an gematik-Roadmaps ebenso wie an Gesetzesfristen.

Reformstand

Der Regierungsentwurf des GeDIG vom 15. Juli 2026 soll der gematik eine stärker steuernde Rolle geben. Sie soll Dienste und Anwendungen, die für den sicheren TI-Betrieb nötig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen können und weitergehende Befugnisse bis zum Entzug von Zulassungen erhalten. Als Begründung nennt das BMG durchschnittlich 25 Störungen pro Monat bei TI-Anwendungen im Jahr 2025 und zwei bis mehr als hundert Varianten je Anwendung. Außerdem soll sie Umsetzungsfristen für ePA-Funktionen per verbindlichem Beschluss mit Zustimmung des BMG festlegen; derzeit bestimmt das BMG solche Fristen per Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2b SGB V). Das Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG lief im Oktober 2026 noch.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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