Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, ist der E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. Über ihn tauschen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflege- und Rehaeinrichtungen sowie Krankenkassen Nachrichten und Dokumente mit patientenbezogenen Daten aus. Jede Nachricht wird automatisch verschlüsselt und signiert, und Absender wie Empfänger sind über das zentrale Adressbuch der TI eindeutig identifiziert. Der Dienst läuft über die vorhandene Praxis- oder Kliniksoftware und setzt einen TI-Anschluss voraus.
Gesetzlicher Auftrag und Zulassung
Nach § 311 Abs. 6 SGB V legt die gematik in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Daten über die TI fest und veröffentlicht sie. Anbieter eines solchen Dienstes müssen in einem Zulassungsverfahren nachweisen, dass sie diese Verfahren anwenden. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen dürfen selbst Anbieter sein, solange der Dienst nur den Kassenärztlichen Vereinigungen und ihren Mitgliedern offensteht. Die gematik bestimmt außerdem Rahmenbedingungen für die Nutzung und kann Nutzenden bei Verstößen den Zugang sperren.
Damit Einrichtungen KIM nutzen können, verlangt § 371 Abs. 1 Nr. 5 SGB V in den Systemen der vertragsärztlichen Versorgung und der Krankenhäuser offene Schnittstellen für sichere Kommunikationsverfahren nach § 311 Abs. 6. Nach Angaben der gematik dürfen nur zugelassene KIM-Anbieter den Dienst bereitstellen, und nur Nutzende mit Institutionskarte oder Heilberufsausweis erhalten einen Eintrag im Verzeichnisdienst.
Einsatzfelder im Versorgungsalltag
- Elektronischer Arztbrief: Er trägt eine qualifizierte elektronische Signatur, erzeugt mit dem Heilberufsausweis. § 383 SGB V knüpft eine Kostenpauschale je Brief an sichere Übermittlung und diese Signatur.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Praxen übermitteln die Daten an die Krankenkasse; trifft binnen 24 Stunden keine Fehlernachricht ein, gilt die eAU laut gematik als übermittelt.
- Befunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus an weiterbehandelnde Praxen; seit KIM-Version 1.5 sind Anhänge bis 500 MB möglich, wenn beide Seiten große Dateien freigeschaltet haben.
- Adressen enden auf kim.telematik; je Institutionskarte lassen sich nach Angaben der gematik-FAQ (Stand Oktober 2026) häufig bis zu 100 Adressen verwalten.
Organisation in Klinik und Praxis
Für das Management ist KIM vor allem eine Frage der Postfachorganisation. Ein Krankenhaus erhält zunächst eine Adresse für die Institution; weitere Postfächer für Abteilungen oder personengebundene Adressen lassen sich ergänzen. Eingehende Nachrichten müssen Stationen, Sekretariaten oder Aufnahme zugeordnet werden, und Dienstkennungen helfen dem Primärsystem, Dokumente automatisch einem Vorgang zuzuordnen. Weil die Signatur eines eArztbriefs an den Heilberufsausweis der Ärztin oder des Arztes gebunden ist, lässt sich die Unterschrift nicht delegieren, der Versand dagegen schon.
Im Entlassmanagement verkürzt KIM den Weg des Briefs zur Hausarztpraxis, sofern die Empfängerseite im Verzeichnisdienst eingetragen ist. Für die Behandlungskommunikation zwischen Leistungserbringenden ist nach gematik-Angaben in der Regel keine gesonderte Einwilligung nötig, die Informationspflichten nach Datenschutzrecht bleiben bestehen. Laufende Kosten der Anbieter werden in Praxen laut gematik über die monatliche TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigung refinanziert.