Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

Auch: QM im Gesundheitswesen, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Systematische und fortlaufende Gestaltung von Organisation, Abläufen und Ergebnissen in Praxen, MVZ, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V Pflicht und durch die QM-Richtlinie des G-BA konkretisiert.

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen bezeichnet die systematische und kontinuierliche Gestaltung von Organisation, Arbeits- und Behandlungsabläufen, die zusammen mit ihren Ergebnissen regelmäßig intern überprüft und bei Bedarf angepasst werden. So umschreibt es die Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA. Anders als in vielen Branchen ist es hier keine freiwillige Managemententscheidung.

Drei Ebenen der Verbindlichkeit

  • Gesetz: Nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V führen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein internes Qualitätsmanagement ein und entwickeln es weiter; Krankenhäuser zusätzlich ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement.
  • Richtlinie: Die QM-Richtlinie legt Ziele, Grundelemente, Methoden und Instrumente fest, in Teil A für alle Sektoren, in Teil B sektorspezifisch. Die geltende Fassung trat am 20. August 2026 in Kraft.
  • Modelle: Einrichtungen dürfen ein eigenes System gestalten oder auf vorhandene Verfahren zurückgreifen. Ein bestimmtes Verfahren schreibt das Recht nicht vor, wie auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont.

Folgen für Leitung und Steuerung

Die Richtlinie versteht Qualitätsmanagement als Führungsaufgabe, die an Zielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszurichten ist und dem PDCA-Zyklus folgt. Der Umsetzungsstand wird regelmäßig erhoben. In der Stichprobe 2023 der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung gaben 93 Prozent von 4.169 antwortenden Einrichtungen an, Qualitätsziele definiert zu haben. Für Krankenhäuser wertet das IQTIG künftig die Daten der Qualitätsberichte aus, erstmals 2028 für das Berichtsjahr 2026.

Inhaltlich gibt die Richtlinie sechs Grundelemente vor: Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit, Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit, Prozessorientierung, Kommunikation und Kooperation, Informationssicherheit und Datenschutz sowie Verantwortung und Führung. Der Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zur personellen und strukturellen Ausstattung stehen. Für Krankenhäuser sieht Teil B ein zentrales, berufsgruppenübergreifendes Gremium vor, das Qualitäts- und klinisches Risikomanagement koordiniert; neu zugelassene Praxen haben drei Jahre Zeit, alle Instrumente umzusetzen.

Abgrenzung zur externen Qualitätssicherung

§ 135a Abs. 2 SGB V trennt zwei Pflichten: die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, die vor allem die Ergebnisqualität verbessern sollen, und das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement. Beide sind verknüpft, denn Erkenntnisse aus interner und externer Qualitätssicherung sind nach der Richtlinie in das interne System einzubinden.

Wie aus dieser Pflicht ein eigenes Berufsfeld mit Aufgaben, Qualifikationen und Weiterbildungswegen entstanden ist, behandelt der Beitrag zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen aus der Perspektive der Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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