Die ICD-10-GM ist die amtliche Klassifikation, mit der in Deutschland Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung verschlüsselt werden. Das Kürzel steht für die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification. Grundlage ist die ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation, die das BfArM an die Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens anpasst und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgibt.
Rechtsgrundlage und Verbindlichkeit
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschlüsseln Diagnosen in Abrechnungsunterlagen und bei Arbeitsunfähigkeit nach § 295 Abs. 1 SGB V in der jeweils vom BfArM herausgegebenen deutschen Fassung. Für Krankenhäuser verlangt § 301 Abs. 2 SGB V dasselbe für Einweisungs-, Aufnahme-, Haupt- und Nebendiagnosen. Den Zeitpunkt, ab dem eine neue Fassung gilt, gibt das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt; von diesem Tag an ist sie für die Abrechnung verbindlich. Klarstellungen des BfArM zu Auslegungsfragen dürfen auch rückwirkend wirken, sofern sie keine erweiterten Anforderungen an die Verschlüsselung schaffen.
Nach Angaben des BfArM dient die Klassifikation seit dem 1. Januar 2000 der Diagnosenverschlüsselung; bis 2003 trug sie den Namen ICD-10-SGB-V. Anzuwenden ist seit dem 1. Januar 2026 die Version 2026 (Stand Oktober 2026).
Aufbau und Pflege der Klassifikation
Kernstück ist das Systematische Verzeichnis mit drei-, vier- und fünfstelligen Kategorien samt Ein- und Ausschlussvermerken; ergänzend erscheint ein Alphabetisches Verzeichnis. Maschinenlesbare Metadaten legen je Kode fest, ob er endständig ist, ob Abweichungen bei Alter oder Geschlecht als Fehler gelten und ob er nach § 295 oder § 301 SGB V verwendet werden darf. Überleitungstabellen ordnen die Kodes aufeinanderfolgender Versionen einander zu.
Änderungswünsche gehen in ein Vorschlagsverfahren beim BfArM, beraten in einer Arbeitsgruppe, der unter anderem Bundesärztekammer, KBV, GKV-Spitzenverband, DKG, InEK und IQTIG angehören. Seit der Version 2026 läuft dieses Verfahren für die ICD-10-GM nur noch im Dreijahresturnus: Die nächste Runde öffnet im Dezember 2027 und zielt auf die Version 2029. Für den Operationen- und Prozedurenschlüssel bleibt es beim jährlichen Rhythmus.
Bedeutung für Controlling und Steuerung
Kodierte Diagnosen sind der Ausgangspunkt der Gruppierung im DRG-System: Hauptdiagnose, Nebendiagnosen und Prozeduren bestimmen die Fallgruppe und damit den Erlös eines Behandlungsfalls. Welche Diagnose im Krankenhaus als Haupt- oder Nebendiagnose gilt, regeln die Deutschen Kodierrichtlinien, für das Jahr 2026 in der Fassung mit Stand 20. November 2025. Ambulant stützt sich die Vergütung nach EBM auf GM-kodierte Behandlungsdiagnosen, ebenso der Morbi-RSA zwischen den Krankenkassen. Auch Qualitätsberichte der Krankenhäuser und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten Kodes nach ICD-10-GM.
Für Kliniken und Praxen folgt daraus, dass Dokumentations- und Kodierqualität unmittelbar auf Erlöse, auf Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes und auf Kennzahlen wie den Case Mix Index wirken. Neue Versionen werden grundsätzlich zum Jahresbeginn wirksam und erfordern Vorlauf für Softwareanpassungen und Schulungen, weshalb das BfArM Vorabfassungen bereits im Sommer veröffentlicht. Für Zeitreihen über mehrere Jahre machen die Überleitungstabellen sichtbar, wo Brüche auf geänderte Kodes statt auf eine veränderte Versorgung zurückgehen.
Ausblick auf die ICD-11
Die Weltgesundheitsversammlung hat die ICD-11 im Mai 2019 verabschiedet, seit dem 1. Januar 2022 ist sie international grundsätzlich in Kraft. Über den Umstieg entscheiden die Mitgliedstaaten selbst. Laut BfArM-Informationen zur ICD-11 wird die Einführung für die Morbiditätskodierung wegen der engen Verzahnung der ICD-10-GM mit Abrechnung, Risikostrukturausgleich und Qualitätssicherung noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ein Termin steht nicht fest (Stand Oktober 2026); bis dahin bleibt die ICD-10-GM die amtliche Klassifikation für Morbiditätsdaten.