Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)

Auch: OPS, OPS-Kode, OPS 2026, Prozedurenschlüssel, OPS-301

Amtliche Klassifikation des BfArM zur Verschlüsselung von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen. Krankenhäuser und ambulant operierende Vertragsarztpraxen nutzen den OPS nach §§ 301 und 295 SGB V für Abrechnung, DRG-Gruppierung und Qualitätssicherung.

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel, kurz OPS, ist die amtliche deutsche Klassifikation für Operationen, diagnostische und therapeutische Prozeduren sowie allgemein medizinische Maßnahmen. Das BfArM gibt ihn im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus. Fachlich geht er auf die Prozedurenklassifikation ICPM der Weltgesundheitsorganisation zurück; bis 2004 hieß er nach seiner Rechtsgrundlage OPS-301.

Gesetzlicher Rahmen

Krankenhäuser übermitteln den Krankenkassen Datum und Art aller Operationen und sonstigen Prozeduren und verschlüsseln sie nach § 301 Abs. 2 SGB V mit dem vom BfArM herausgegebenen Schlüssel. Der Schlüssel muss alle Prozeduren umfassen, die nach § 17b und § 17d KHG abgerechnet werden können. Das BfArM darf im OPS zudem Voraussetzungen für die Abrechnung einzelner Kodes festlegen. Für ambulante Operationen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten gilt die Kodierpflicht nach § 295 Abs. 1 SGB V.

Laut BfArM wird der OPS jährlich überarbeitet; jede Version gilt vom Jahresbeginn bis zum Jahresende. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Version 2026 anzuwenden, eine Vorabfassung für 2027 liegt vor (Stand Oktober 2026). Vorschläge nimmt das BfArM jeweils von Anfang Dezember bis Ende Februar entgegen; für die Version 2027 endete die Frist am 28. Februar 2026. Beraten werden sie in einer Arbeitsgruppe, in der unter anderem Bundesärztekammer, KBV, GKV-Spitzenverband, DKG, InEK, IQTIG und das Institut des Bewertungsausschusses vertreten sind.

Strukturmerkmale und Abrechnungsprüfung

Für einzelne Kodes legt das BfArM Strukturmerkmale als Abrechnungsvoraussetzung fest; bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung etwa liefert der Anhang des OPS zusätzlich Tabellen zur Berechnung von Aufwandspunkten. Ob ein Krankenhausstandort die Strukturmerkmale erfüllt, prüft der Medizinische Dienst nach § 275a Abs. 1 Nr. 2 SGB V in einer eigenen Strukturprüfung. Ist ein Merkmal dort bereits geprüft, scheidet eine erneute Einzelfallprüfung dazu nach § 275c Abs. 6 Nr. 2 SGB V aus. Strittige Kodierfragen von grundsätzlicher Bedeutung klärt der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene nach § 19 KHG binnen acht Wochen; seine veröffentlichten Entscheidungen gelten als Kodierregeln (Rechtsstand Oktober 2026).

Was der OPS für Leistungssteuerung und Erlöse bedeutet

Zusammen mit den Diagnosen nach ICD-10-GM steuern OPS-Kodes die Zuordnung eines Falls zur DRG, lösen Zusatzentgelte aus und bestimmen, ob ein Fall in der externen Qualitätssicherung dokumentationspflichtig wird. Die Metadaten des BfArM kennzeichnen je Kode, ob er nach § 17b oder § 17d KHG gültig ist, ob er nur als Zusatzkode oder nur einmal je Aufenthalt angegeben werden darf und ob eine Seitenangabe nötig ist. Auch der Leistungskatalog der Hybrid-DRG für 2026 ist als OPS-Liste gefasst.

Für das Krankenhausmanagement ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: Die Dokumentation in OP, Station und Funktionsbereichen muss die Abrechnungsvoraussetzungen der verwendeten Kodes belegen, und Änderungen der Jahresfassung müssen rechtzeitig in Software, Leistungsplanung und Schulungen ankommen. Ändert sich ein Kode, kann das Fallgruppe, Zusatzentgelt und Prüfrisiko zugleich verschieben.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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