Innovationsfonds: Drei Projekte zeigen Lücken in der Versorgung

Meldung · Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 21.08.2026

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2026 Beschlüsse zu elf abgeschlossenen Projekten des Innovationsfonds gefasst. Drei davon haben untersucht, ob bestimmte Patientengruppen nicht ausreichend versorgt werden und wie sich das ändern ließe. Der Ausschuss gibt die Ergebnisse an die zuständigen Stellen im Gesundheitswesen weiter, die sie aufgreifen können.

Das Projekt PRAGMA hat die Behandlungswege von Menschen mit Alkoholabhängigkeit ausgewertet, gestützt auf Daten aus sechs Jahren von Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und ambulanten Suchthilfeeinrichtungen. Innerhalb von 24 Monaten nach der Diagnose erhielten 30 Prozent der Betroffenen eine Behandlung; verschiedene Behandlungsformen wurden selten miteinander verbunden. Befragungen zeigten Hürden auf struktureller, persönlicher und systemischer Ebene. Fachleute benannten als vorrangige Handlungsfelder unter anderem einen frühen Zugang zu Hilfen, eine engere Vernetzung der Angebote und die Behandlung begleitender psychischer Erkrankungen. Zu diesem Thema fördert der Ausschuss zudem die Vorhaben FEMALE-Risk, LL-ALKOHOL-GE und EVA-RADIUS.

InSEMaP befasste sich mit pflegebedürftigen Menschen in der ambulanten Versorgung, denen die Zahnpflege und der Besuch von Kontrollterminen oft schwerfallen. Das Projekt hat einen Versorgungspfad entwickelt, der die Abstimmung zwischen Zahnarzt- und Hausarztpraxen, Pflegekräften, Betroffenen und Angehörigen verbessern soll. InfoTrans untersuchte den Übergang junger Menschen mit rheumatischen Erkrankungen aus der Kinderrheumatologie in die internistische Erwachsenenversorgung und erarbeitete einen digitalen Befundbericht für Betroffene und Behandelnde, der teilweise evaluiert wurde.

Die Ergebnisse gehen an Fachgesellschaften, Verbände und weitere Institutionen. Für Versorgungsmanagement und Kostenträger betreffen sie Schnittstellen zwischen Suchthilfe, ambulanter Pflege, Zahn- und Hausarztpraxen sowie Fachmedizin.

Originalmitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss, 21.08.2026

Stand: 21.08.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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