Langzeitpflege: Durchschnittslöhne steigen 2026 um 3,4 Prozent

Meldung · Quelle: GKV-Spitzenverband, 01.10.2026

Der GKV-Spitzenverband hat am 1. Oktober 2026 die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus für die Langzeitpflege bekanntgegeben. Bundesweit liegt der durchschnittliche Stundenlohn danach bei 24,50 Euro, das sind 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Zwischen den Ländern gehen die Werte auseinander: Im Saarland betrug das Plus 2,7 Prozent, in Rheinland-Pfalz 2,8 Prozent, in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern jeweils rund 5 Prozent.

Nach Beschäftigtengruppen ergeben sich bundesweit folgende Durchschnittswerte je Stunde: 20,96 Euro für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung (knapp 3,5 Prozent mehr als 2025), 23,36 Euro für Pflegeassistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung (rund 3,3 Prozent mehr) und 28,03 Euro für Pflegefachkräfte (knapp 3,6 Prozent mehr). Der Zuwachs fällt damit kleiner aus als 2025 mit rund 4,9 Prozent und 2024 mit rund 8,8 Prozent, aber größer als in den Ermittlungsjahren 2022 und 2023 mit jeweils etwa 2 Prozent.

Ausgewertet hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband in diesem Jahr mehr als 11.600 Meldungen tarifgebundener Pflegeeinrichtungen. Einbezogen sind Löhne nach Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Seit 2022 dürfen Pflegeeinrichtungen nach §§ 72, 82c SGB XI nur zugelassen werden, wenn sie tarifgebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder das regional übliche Entlohnungsniveau im Durchschnitt nicht unterschreiten. Einrichtungen ohne Tarifbindung, die nach diesem Niveau vergüten, haben drei Monate Zeit, ihre Löhne anzupassen.

Für Träger und Einrichtungsleitungen sind die neuen Niveaus damit eine Bezugsgröße der Personalkostenplanung. Der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt weist darauf hin, dass höhere Löhne wegen des Teilleistungssystems unmittelbar die Eigenanteile der Pflegebedürftigen erhöhen, und fordert von der Politik Lösungen, wie steigende Löhne ohne weitere starke Belastung der Pflegebedürftigen finanziert werden können.

Originalmitteilung: GKV-Spitzenverband, 01.10.2026

Stand: 01.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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