PNOG: Medizinischer Dienst Bund setzt auf Impulsberatung

Meldung · Quelle: Medizinischer Dienst Bund, 30.09.2026

Der Medizinische Dienst Bund hat sich am 30. September 2026 zum Kabinettsbeschluss über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geäußert. Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, begrüßt die geplante Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung. Als wichtige Punkte nennt sie den Schwerpunkt auf Prävention und Rehabilitation, die Unterstützung pflegender Angehöriger und die vorgesehene direkte Weitergabe der Empfehlungen aus dem Pflegegutachten an die neue Pflegebegleitung. Das betreffe vor allem Pflegebedürftige, die zusammen mit An- und Zugehörigen ihre Versorgung meist ohne professionelle Hilfe organisieren. Die Reform könne aber nur ein erster Schritt sein.

Nach Darstellung des Medizinischen Dienstes enthalten die Pflegegutachten schon heute zahlreiche Empfehlungen, wie sich Pflegebedürftigkeit verhindern, beseitigen oder verringern lässt. Engler regt an, die Begutachtung künftig konsequenter als Ausgangspunkt einer präventiven, am Bedarf orientierten Impulsberatung der Pflegebedürftigen zu nutzen; der Gesetzentwurf biete dafür Ansätze. Die Gutachten könnten zudem zeigen, welche Hilfen im Einzelfall angezeigt sind und welche Unterstützung ein Mensch in seiner konkreten Lebenssituation braucht.

Positiv bewertet der Medizinische Dienst Bund außerdem den Beirat, der bei ihm eingerichtet werden soll, sowie die nun vorgesehene Beteiligung einer Betroffenenvertretung. Der Beirat soll die Weiterentwicklung der Begutachtung fachlich und wissenschaftlich begleiten. Als wichtige Unterstützung dafür sieht Engler eine geplante neue Datenbank, in der Ergebnisse aus Pflegebegutachtungen und Qualitätsprüfungen zusammenlaufen.

Die Vorschläge betreffen das Zusammenspiel von Pflegebegutachtung, Beratung und der neuen Pflegebegleitung, das mit dem PNOG neu geregelt werden soll.

Originalmitteilung: Medizinischer Dienst Bund, 30.09.2026

Stand: 30.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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