Orientierungswert für Krankenhauskosten liegt bei 3,55 Prozent

Meldung · Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 30.09.2026

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 30. September 2026 den Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Für den Zeitraum aus zweitem Halbjahr 2025 und erstem Halbjahr 2026 liegt er bei 3,55 Prozent, gemessen am entsprechenden Vorjahreszeitraum aus zweitem Halbjahr 2024 und erstem Halbjahr 2025. Der Teilwert für Personalkosten beträgt 4,82 Prozent, der für Sachkosten 1,48 Prozent.

Destatis berechnet den Wert auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG). Er gibt an, um wie viel Prozent sich die Kosten der Krankenhäuser im Jahresdurchschnitt allein durch Preis- und Verdienständerungen verändern. Für die Selbstverwaltungspartner, also gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser, ist er damit eine Grundlage der Budgetverhandlungen im stationären Bereich.

Geändert hat sich ab 2026 die Berechnung des Teilwerts für Personalkosten. Er berücksichtigt nun die Verdienstentwicklung des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern, die seit 2022 aus der Berechnung herausgenommen war. Anlass ist eine Änderung des KHEntgG vom 24. Juli 2026. Ohne die Verdienste des Pflegepersonals ergäbe sich nach Angaben von Destatis eine durchschnittliche jährliche Kostenveränderung von 3,03 Prozent.

Destatis greift für die Berechnung nur auf vorhandene Statistiken zurück, insbesondere die Verdiensterhebung, einzelne Preisstatistiken und den Kostennachweis der Kliniken. Für den Teilwert der Personalkosten stützt sich das Amt auf die monatliche Verdiensterhebung (VE), deren Methodik seit Januar 2022 neu gefasst ist. Für Medizincontrolling und Finanzabteilungen in Kliniken ist der Orientierungswert damit eine Kennzahl für die Vorbereitung der Budgetverhandlungen mit den Kassen.

Originalmitteilung: Statistisches Bundesamt (Destatis), 30.09.2026

Stand: 30.09.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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