OPS 8-98f: DGfM-Fachausschuss kritisiert Schlichtungsentscheidung

Meldung · Quelle: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (DGfM), 24.08.2026

Der Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) hat in einer Stellungnahme vom 21. August 2026 eine Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund kritisiert. Die DGfM hat das Papier am 24. August 2026 veröffentlicht. Gegenstand ist die Entscheidung S20260001 zur Kodierung und Abrechnung des OPS 8-98f, der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung. Der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG hatte sie am 29. Juli 2026 bekannt gemacht.

Mindestmerkmal des Kodes ist eine tägliche Visite durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin. Nach der Entscheidung darf innerhalb von 28 Tagen höchstens eine dieser Visiten ohne Nachweis bleiben. Fehlen Nachweise an einzelnen weiteren Tagen, kann bei einer Prüfung der gesamte Kode entfallen. Der FoKA leitet daraus eine geforderte Visitenquote von über 96 Prozent ab, während die 2024 veröffentlichten Qualitätsindikatoren Intensivmedizin der DIVI einen Richtwert von 90 Prozent vorsehen. Da viele Intensivbehandlungen nur wenige Tage dauern, gelte für sie praktisch keine Fehlertoleranz.

Der Fachausschuss geht davon aus, dass vergleichsweise wenige Fälle auf dieser Grundlage gekürzt werden, der Prüf- und Dokumentationsaufwand aber erheblich steigen kann. Nur wenige klinische Systeme und Patientendatenmanagementsysteme sehen bisher vor, alle Teilnehmenden einer Visite zu erfassen. Offen ist nach Auffassung des FoKA auch, ob die tägliche Visite auf den Behandlungs- oder den Kalendertag zu beziehen ist, etwa bei Aufnahmen am späten Abend. Hierzu hält er eine Klarstellung durch das BfArM für notwendig.

Für Medizincontrolling, Kodierfachkräfte und Intensivstationen betrifft die Entscheidung die Dokumentation und Abrechnung einer ökonomisch bedeutsamen Komplexbehandlung. Der Fachausschuss spricht sich dafür aus, unklare Merkmale künftig über die Vorschlagsverfahren von BfArM und InEK zu klären.

Originalmitteilung: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (DGfM), 24.08.2026

Stand: 24.08.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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