Meldung · Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 08.10.2026
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat anlässlich der ersten Beratung im Deutschen Bundestag Stellung zum Regierungsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bezogen. Im Mittelpunkt der Kritik des KBV-Vorstands mit Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner stehen die geplanten Befugnisse der Krankenkassen beim Umgang mit Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA).
Der Entwurf sieht vor, dass Kassen ePA-Daten einsehen und auswerten können. Außerdem sollen sie personenbezogene Daten auch bei anderen Stellen wie Wellness-Einrichtungen erheben dürfen, um Einfluss auf die Lebensumstände ihrer Versicherten zu nehmen. Nach Auffassung der KBV gehen diese Befugnisse über das Zumutbare hinaus. Sie wertet sie als Eingriff in die Privatsphäre, der das Verhältnis zwischen Ärzteschaft und Patienten beschädigen könne, und sieht für den Nutzen solcher Kassenhinweise keine Belege.
Für den digitalen Einstieg in die Versorgung verlangt die KBV, im Gesetz einen gleichberechtigten Zugangsweg über die 116117 zu verankern. Dieses Angebot soll in den Apps aller Kassen einheitlich erkennbar sein. Ein Einstieg allein über die ePA-Apps der Krankenkassen geht aus ihrer Sicht am Versorgungsalltag vorbei. Die elektronische Überweisung soll als verlässlicher Fachdienst der gematik funktionieren, und zwar auch dann, wenn keine ePA angelegt ist.
Weitere Forderungen betreffen die Telematikinfrastruktur (TI). Die gematik soll stärker für deren Stabilität verantwortlich sein, weil technische Störungen die Praxen nach Darstellung der KBV zu oft belasten. Sanktionen gegen Praxen für den Fall, dass Hersteller Vorgaben nicht oder verspätet umsetzen, lehnt die KBV ab. Zudem verlangt sie interoperable Systeme, eine verlässliche Infrastruktur und eine auskömmliche Finanzierung der nötigen Investitionen. Der Entwurf berührt damit Zugangswege, Datenflüsse und Pflichten von Praxen, Krankenkassen und gematik gleichermaßen.
Originalmitteilung: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 08.10.2026
Stand: 08.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.