Meldung · Quelle: Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD), 08.10.2026
Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD) begrüßt grundsätzlich, dass die Hybrid-DRG nach den aktuellen Ankündigungen ab 2028 entfallen sollen. Die Fallpauschalen waren Anfang 2024 eingeführt und seither mehrfach ausgeweitet worden. Kritik übt der Verband in seiner Mitteilung vom 8. Oktober 2026 an kurzfristig geplanten Änderungen der Finanzierungsregeln für das Jahr 2027.
Laut den vorliegenden Änderungsanträgen soll sich die Vergütung von Leistungen ohne Übernachtung schon 2027 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung richten. Für Fälle mit mindestens einer Übernachtung sollen zunächst weiterhin die Hybrid-Fallpauschalen gelten. Beschlossen sind die Vorschläge noch nicht. Bis zum geplanten Inkrafttreten sind es knapp drei Monate. Wie viel Vorlauf die Kliniken tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird.
Die rasche Abfolge von Einführung, Ausweitung und Abschaffung erschwert nach Auffassung des VKD die Steuerung der Häuser, die Personal, Investitionen und Versorgung auf lange Sicht planen müssen. Der Verband verweist zudem auf eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Danach stiegen die Ausgaben für die untersuchten Leistungen 2025 im Vergleich zu 2024 inflationsbereinigt um rund 360 Millionen Euro. Laut der Analyse deuten die Zahlen auf Preis- und Mengeneffekte hin.
Positiv bewertet der VKD, dass Kurzzeitfallpauschalen künftig als einheitliches Instrument der Ambulantisierung im Krankenhaus dienen sollen. Eine kurze Verweildauer allein beschreibe jedoch weder den Behandlungsaufwand noch, ob ein Fall für eine ambulante Behandlung geeignet ist. Der Verband fordert belastbare Folgenabschätzungen, Praxistests mit unterschiedlichen Krankenhaustypen, realistische Übergangsfristen und eine frühe Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern. Die Finanzierung solle keine Anreize für vermeidbare Übernachtungen setzen.
Originalmitteilung: Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD), 08.10.2026
Stand: 08.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.