Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung für chronisch kranke Versicherte. Sie koordinieren Behandlung, Schulung und Dokumentation über Praxis- und Sektorengrenzen hinweg auf Grundlage evidenzbasierter Vorgaben. Die Teilnahme ist für Versicherte freiwillig und kann widerrufen werden.
Rechtsgrundlage: G-BA, BAS und Krankenkassen
Nach § 137f SGB V legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest, für welche chronischen Krankheiten Programme entwickelt werden. Kriterien sind unter anderem die Zahl der Betroffenen, Verbesserungsmöglichkeiten der Versorgung, verfügbare evidenzbasierte Leitlinien, sektorenübergreifender Behandlungsbedarf und ein hoher finanzieller Aufwand der Behandlung (Abs. 1). Anforderungen an Behandlung, Qualitätssicherung, Einschreibung, Schulungen, Dokumentation und Evaluation regelt die DMP-Anforderungen-Richtlinie (Abs. 2). Versicherte schreiben sich nach umfassender Information mit schriftlicher oder elektronischer Einwilligung ein (Abs. 3).
Zugelassen werden die Programme auf Antrag von Krankenkassen oder ihren Verbänden durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), und zwar innerhalb von drei Monaten (§ 137g Abs. 1 SGB V). Seit 2012 gilt eine Zulassung grundsätzlich unbefristet. Ändern sich die Anforderungen, sind Programme und Verträge spätestens innerhalb eines Jahres anzupassen (Abs. 2). Die Kassen lassen ihre Programme extern evaluieren und legen dem BAS für jedes volle Kalenderjahr bis zum 1. Oktober des Folgejahres Qualitätsberichte vor (§ 137f Abs. 4).
Indikationen und Teilnahme
| Indikation | DMP möglich seit | Teilnahmen am 31.05.2026 |
|---|---|---|
| Diabetes mellitus Typ 2 | 1. Juli 2002 | 4.865.975 |
| Koronare Herzkrankheit | 1. Mai 2003 | 2.007.414 |
| Asthma bronchiale | 1. Januar 2005 | 1.215.624 |
| COPD | 1. Januar 2005 | 733.459 |
| Diabetes mellitus Typ 1 | 1. März 2004 | 294.095 |
| Brustkrebs | 1. Juli 2002 | 164.982 |
| Osteoporose | 1. Oktober 2023 | 84.171 |
| Rheumatoide Arthritis | 1. Juli 2025 | 7.447 |
Insgesamt waren nach Angaben des BAS zum 31. Mai 2026 7.875.116 Versicherte in mindestens ein DMP eingeschrieben. Weil manche an mehreren Programmen teilnehmen, lag die Zahl der Teilnahmen bei 9.373.167.
Was das für Kassen, Praxen und Kliniken heißt
Träger sind die Krankenkassen. Sie setzen die Programme über regionale Verträge mit Vertragsärztinnen, Vertragsärzten und Krankenhäusern um, wie der G-BA beschreibt. Für jede eingeschriebene Person erhalten sie aus dem Gesundheitsfonds eine Programmkostenpauschale für Dokumentations- und Koordinationsleistungen, deren Höhe der GKV-Spitzenverband jährlich festlegt. Für Teilnehmende haben die Kassen in ihrer Satzung besondere Tarife anzubieten. DMP und integrierte Versorgung schließen sich nicht aus; Programme können auch in dieser Vertragsform laufen.
In den Praxen entsteht Aufwand für die Dokumentation zu den regelmäßigen Untersuchungsterminen, je nach Programm quartalsweise oder halbjährlich. Schulungen von Versicherten können seit dem 9. März 2024 auch im Videoformat zur Genehmigung vorgelegt werden. Krankenhäuser, die an einem Programm teilnehmen, können mit Kassen Verträge über ambulante ärztliche Behandlung schließen (§ 137f Abs. 7).
Stand und offene Punkte
§ 137f Abs. 9 verpflichtete den G-BA, bis zum 31. März 2025 ergänzende DMP mit digitalisierten Versorgungsprozessen für Diabetes mellitus Typ 1 und 2 zu regeln, unter anderem mit elektronischer Patientenakte, Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen. Für chronische Herzinsuffizienz, chronischen Rückenschmerz, Depression sowie Adipositas bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen hat der G-BA die Anforderungen bereits festgelegt. Nach Angaben des BAS mit Stand Mai 2026 befinden sich diese Programme noch in der Umsetzung, ein Start weiterer DMP wird für 2026 erwartet. Wann welche Programme tatsächlich verfügbar sind, ist offen. Der G-BA weist zudem darauf hin, dass ein am 1. Oktober 2026 in Kraft getretener Änderungsbeschluss noch nicht in die veröffentlichte Lesefassung der Richtlinie eingearbeitet ist; verbindlich ist der jeweils aktuelle Richtlinienstand.