BÄK kritisiert Verzicht auf verbindliche ärztliche Personalbemessung

Meldung · Quelle: Bundesärztekammer, 09.10.2026

Die Bundesärztekammer (BÄK) wendet sich gegen die Linie der Bundesregierung, auf ein verbindliches Instrument zur Bemessung des ärztlichen Personals in Krankenhäusern zu verzichten. Anlass ist die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8220). Danach sollen die Kliniken weitgehend selbst dafür zuständig bleiben, ihr Personal bedarfsgerecht aufzustellen.

Aus Sicht der BÄK genügt eine solche allgemeine Pflicht nicht, solange konkrete Vorgaben fehlen, wie der tatsächliche Personalbedarf ermittelt und überprüft wird. BÄK-Vizepräsidentin Dr. Susanne Johna, die die Arbeitsgruppe zum Instrument ÄPS-BÄK mitleitet, verweist auf den wirtschaftlichen Druck in den Häusern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte vor einem erheblichen Stellenabbau als Folge gesetzlicher Sparmaßnahmen gewarnt. Johna sieht ohne verbindliche Maßstäbe die Gefahr, dass Einsparungen bei Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten ankommen, etwa durch Überlastung und Abwanderung ärztlicher Fachkräfte.

Die Kammer setzt auf ihr Ärztliches Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK, das die unterschiedlichen ärztlichen Aufgaben im Krankenhaus gesondert erfasst. Eine Erprobung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat den Ansatz nach Angaben der BÄK grundsätzlich bestätigt und ihn für einzelne Kliniken und Fachabteilungen als geeignet eingestuft. Hinweise zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden derzeit eingearbeitet. Der 130. Deutsche Ärztetag hatte 2026 vom Gesetzgeber verlangt, eine angemessene ärztliche Besetzung sicherzustellen und zu finanzieren.

Für die Personalplanung in Kliniken bedeutet die Regierungsantwort, dass vorerst kein einheitlicher Maßstab für die Zahl ärztlicher Stellen vorgeschrieben werden soll. Die BÄK will ÄPS-BÄK weiterentwickeln und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, verbindliche und refinanzierte Rahmenbedingungen für die ärztliche Personalausstattung zu schaffen.

Originalmitteilung: Bundesärztekammer, 09.10.2026

Stand: 09.10.2026. Die Meldung fasst die Mitteilung redaktionell zusammen; maßgeblich ist das Original.

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